Wie die Städte ihren Mittelpunkt im Marktplatz haben, so gibt es auch in den Dörfern einen zentralen Platz. Hier fanden sich die Jugendlichen zum Spiel und Tanz zusammen, während die Älteren ihre Beratungen abhielten. Sobald der Hammer an die Tore der Bauernhäuser schlug und die Dorfbewohner zur Gemeindeversammlung „gepocht“ wurden, versammelten sie sich zum Rat und zur Besprechung auf dem Dorfanger. In vielen Dörfern war dieser Mittelpunkt durch den „Bauernstein“ markiert, der als Richtstuhl des Dorfes fungierte. Hier wurden Anklagen erhoben und dörfliches Recht gesprochen. Doch der Bauernstein diente nicht nur der Gerichtsbarkeit; unter seinem Schatten wurden auch Verträge abgeschlossen, Schwüre geleistet und andere rechtliche Angelegenheiten erledigt.
In Schleberoda befindet sich der Bauernstein unter einer ca. 300 Jahre alten Linde. Eine massive Steinplatte von etwa 400 kg Gewicht ruht auf zwei bearbeiteten Steinblöcken. In der Mitte der Kaltsteinplatte fällt eine kreisrunde Vertiefung auf, deren Entstehungszweck schwer zu deuten ist. Bei näherer Betrachtung im Kontext mittelalterlicher Rechtsprechung wird jedoch schnell klar: Während Gericht gehalten wurde, was in der Regel bis zu dreimal im Jahr geschah, musste jedes Haus 5 Pfennige, sogenannte „Dingpfennige“, in dieses Loch werfen. Diese Gelder dienten zur Bezahlung der Schöppen (Schöffen) und des Fronboten, die für ihre Dienste entschädigt wurden.